Urlaub in der deutschen Tochtergesellschaft: Was Ihre Konzernrichtlinie nicht abdeckt

VonBy Britta Schauer, AdminDockHR
Urlaubsrichtlinie vom Hauptsitz mit Korrekturen nach deutschem Urlaubsrecht

In der deutschen Tochtergesellschaft gilt deutsches Urlaubsrecht, auch wenn die Konzernrichtlinie etwas anderes sagt. Das klingt selbstverständlich. In der Praxis sehen wir trotzdem oft Urlaubsregeln, die eins zu eins aus dem Mutterhaus übernommen wurden: ein PTO-Topf aus den USA, Stunden statt Tage aus den Niederlanden, Feiertage im Jahresurlaub wie in Großbritannien.

Solange niemand nachfragt, fällt das nicht auf. Teuer wird es beim Austritt, beim Wechsel in Teilzeit oder wenn Resturlaub über Jahre nicht verfällt. Dieser Beitrag zeigt, wo das deutsche Recht vom Rest Europas und von den USA abweicht und was Sie in Ihrer Richtlinie prüfen sollten.

Kurz nachrechnen?

Mit unserem kostenlosen Urlaubsrechner sehen Sie in wenigen Sekunden, wie viele Urlaubstage einer Teilzeitkraft zustehen, auch bei Eintritt, Austritt oder Wechsel der Arbeitstage im laufenden Jahr.

Der EU-Rahmen und was Deutschland daraus macht

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) schreibt in Artikel 7 mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr vor. Jedes Mitgliedsland setzt das eigenständig um. Deutschland hat dafür das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

  • Tage, nicht Stunden. Das BUrlG sieht 24 Werktage auf Basis einer 6-Tage-Woche vor. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, also genau die vier Wochen der Richtlinie.
  • Feiertage kommen dazu. Gesetzliche Feiertage zählen nicht als Urlaubstage. Sie dürfen nicht vom Jahresurlaub abgezogen werden.
  • Wartezeit. Den vollen Anspruch gibt es erst nach sechs Monaten Beschäftigung (§ 4 BUrlG). Vorher entsteht Urlaub anteilig.
  • Mehrurlaub ist üblich. Viele Arbeitsverträge sehen 25 bis 30 Tage vor. Für den Teil über dem Minimum können Vertrag oder Tarifvertrag eigene Regeln treffen, etwa zum Verfall oder zur Kürzung bei Ein- und Austritt.

Die EU-Teilzeitrichtlinie (97/81/EG) ergänzt das: Teilzeitkräfte bekommen Urlaub anteilig, dürfen aber nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte. Diese Regel ist der Grund, warum in Deutschland beim Wechsel in Teilzeit nicht einfach umgerechnet werden darf.

Deutschland im Vergleich

Die größten Unterschiede liegen nicht in der Zahl der Urlaubstage, sondern darin, wie gezählt wird und wann Urlaub verfällt.

LandGesetzlicher MindesturlaubGezählt inTeilzeitFeiertageVerfall
Deutschland20 Tage bei 5-Tage-Woche (24 Werktage)Arbeitstagenanteilig nach Arbeitstagen pro Wochezusätzlich31.12., bei Übertrag 31.3., aber nur nach Hinweis des Arbeitgebers
Niederlande4 × Wochenstunden, bei 40 Stunden also 160 StundenStundenanteilig nach Stundenzusätzlichgesetzlicher Urlaub 6 Monate nach Jahresende, Mehrurlaub nach 5 Jahren
Frankreich2,5 Werktage pro Monat, 30 Werktage im Jahr (5 Wochen)Werktagen (Montag bis Samstag)gleicher Anspruch wie Vollzeitzusätzlichnach Bezugszeitraum und Tarifvertrag
Großbritannien5,6 Wochen, höchstens 28 TageTagenArbeitstage pro Woche × 5,6können eingerechnet seinmeist am Ende des Urlaubsjahres, Ausnahmen etwa bei Krankheit
USAkein gesetzlicher Anspruchje nach Unternehmen, oft Stundenje nach Unternehmenje nach Unternehmenje nach Unternehmen

Daraus ergeben sich die typischen Missverständnisse. 30 Tage in Frankreich sind etwa 25 Arbeitstage in Deutschland. 28 Tage in Großbritannien können die Feiertage schon enthalten. Ein niederländischer Teilzeitanspruch in Stunden passt nicht zu einer deutschen Abrechnung in Tagen.

Teilzeit: Tage zählen, nicht Stunden

In Deutschland richtet sich der Urlaub nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Stunden:

Urlaubstage = Urlaub bei Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche ÷ Arbeitstage bei Vollzeit

Wer bei 30 Tagen Vollzeiturlaub an drei Tagen pro Woche arbeitet, hat 18 Urlaubstage. Ob diese drei Tage je vier oder acht Stunden lang sind, spielt keine Rolle. Wer fünf Tage zu je vier Stunden arbeitet, behält die vollen 30 Tage.

Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit im laufenden Jahr. Hier gilt seit der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 53/14): Jeder Zeitraum wird für sich berechnet. Urlaub, der in Vollzeit entstanden ist, wird beim Wechsel in Teilzeit nicht nachträglich gekürzt. Beispiel: 30 Tage Urlaub, ab 1. Juli Wechsel von fünf auf vier Tage pro Woche. Das ergibt 15 Tage für das erste Halbjahr und 12 Tage für das zweite, zusammen 27 Tage.

Eintritt und Austritt im laufenden Jahr. Wer nach dem 1. Juli beginnt oder bis zum 30. Juni ausscheidet, bekommt für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet.

Mit unserem Urlaubsrechner können Sie diese Fälle in wenigen Sekunden durchrechnen, auch mit Wechsel der Arbeitstage und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung.

Fünf typische Fehler aus Konzernrichtlinien

1. Ein PTO-Topf für Urlaub und Krankheit. In US-Richtlinien werden Urlaub, Krankheit und persönliche Tage oft zusammengefasst. In Deutschland ist das unzulässig. Krankheit wird nie vom Urlaub abgezogen. Wer im Urlaub krank wird und ein Attest vorlegt, bekommt die Tage zurück (§ 9 BUrlG).

2. „Resturlaub verfällt am 31. Dezember.“ Das stimmt nur, wenn der Arbeitgeber vorher konkret auf den Resturlaub und den Verfall hingewiesen und zum Urlaub aufgefordert hat. Ohne diesen Hinweis bleibt der Urlaub bestehen und kann sich über Jahre ansammeln (EuGH, 06.11.2018, C-684/16; BAG, 19.02.2019, 9 AZR 541/15). Beim Austritt wird dann alles ausgezahlt.

3. Unlimited PTO ohne Mindestanspruch. „Nehmen Sie so viel Urlaub, wie Sie brauchen“ ersetzt keinen festen Anspruch. Der gesetzliche Mindesturlaub muss feststehen, erfasst werden und tatsächlich genommen werden können. Sonst greift wieder die Hinweispflicht aus Punkt 2.

4. Urlaub auszahlen statt nehmen. Solange das Arbeitsverhältnis läuft, darf gesetzlicher Urlaub nicht ausgezahlt werden. Eine Abgeltung gibt es nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

5. Urlaub in Stunden statt in Tagen. Wer aus den Niederlanden oder den USA in Stunden denkt, kürzt Teilzeitkräften mit kurzen Tagen schnell zu viel Urlaub. In Deutschland zählt die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl.

Checkliste für Ihre Urlaubsregel in Deutschland

  1. Ist der Urlaub in Arbeitstagen festgelegt, mit mindestens 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche?
  2. Werden Feiertage zusätzlich gewährt und nicht vom Urlaub abgezogen?
  3. Sind Urlaub und Krankheit getrennt geregelt?
  4. Gibt es jedes Jahr einen schriftlichen Hinweis auf Resturlaub und Verfall, rechtzeitig vor Jahresende?
  5. Ist geregelt, was mit Mehrurlaub über dem gesetzlichen Minimum passiert, etwa beim Verfall und bei Ein- und Austritt?
  6. Wird Urlaub bei Teilzeit nach Arbeitstagen umgerechnet, und bleibt Urlaub aus der Vollzeit beim Wechsel erhalten?
  7. Wird Urlaub nur bei Austritt ausgezahlt?

Wenn Sie bei einem Punkt unsicher sind, lohnt ein Blick in die Urlaubskonten der letzten Jahre. Angesammelter Resturlaub ist oft der erste Hinweis darauf, dass die Konzernregel in Deutschland nicht funktioniert.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage haben Teilzeitkräfte in Deutschland?

So viele wie Vollzeitkräfte, umgerechnet auf ihre Arbeitstage pro Woche. Bei 30 Tagen Vollzeiturlaub und drei Arbeitstagen pro Woche sind das 18 Tage. Die Stundenzahl pro Tag spielt keine Rolle. Ihren eigenen Fall rechnen Sie mit unserem Urlaubsrechner aus.

Darf die Muttergesellschaft eine eigene Urlaubsregel für die deutsche Tochter vorgeben?

Ja, solange sie das deutsche Recht nicht unterschreitet. Mehr Urlaub und bessere Regeln sind immer möglich. Weniger als den gesetzlichen Mindesturlaub, Abzüge für Krankheit oder Feiertage darf sie nicht vorsehen.

Verfällt Resturlaub in Deutschland am Jahresende?

Nur wenn der Arbeitgeber vorher auf den konkreten Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis bleibt der Urlaub bestehen und muss bei Austritt ausgezahlt werden.

Gibt es in Deutschland Unlimited PTO?

Es ist möglich, ersetzt aber keinen festen Mindestanspruch. Der Arbeitgeber muss den gesetzlichen Urlaub erfassen und dafür sorgen, dass er genommen werden kann.

Was passiert mit dem Urlaub, wenn jemand von Vollzeit in Teilzeit wechselt?

Der Urlaub, der bis zum Wechsel in Vollzeit entstanden ist, bleibt in voller Höhe erhalten. Erst ab dem Wechsel wird nach den neuen Arbeitstagen gerechnet.

Urlaubsregeln, die in Deutschland tragen

AdminDockHR übernimmt die Personalarbeit für deutsche Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen, auf Deutsch und Englisch. Wir gleichen Ihre Urlaubsregel mit dem deutschen Recht ab, passen sie in Abstimmung mit Ihrem Hauptsitz an und behalten die Urlaubskonten im Blick. Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre deutsche Gesellschaft heute steht, ist der Compliance Check ein guter erster Schritt.