Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AdminDock HR · Inhaberin Britta Schauer · Lindenallee 19, 22964 Steinburg · Stand: September 2026

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von AdminDock HR, Inhaberin Britta Schauer, Lindenallee 19, 22964 Steinburg (nachfolgend „AdminDock HR“), gegenüber ihren Kunden.
  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Kunden können auch Gesellschaften mit Sitz im Ausland sein, insbesondere Muttergesellschaften deutscher Tochtergesellschaften.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn AdminDock HR ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand

  1. AdminDock HR erbringt operative Personaldienstleistungen als externe Personalabteilung, insbesondere für deutsche Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen und für Start-ups. Dazu gehören:
  2. (a) das einmalige HR-Setup, insbesondere Anmeldungen bei Behörden, Sozialversicherungsträgern und Berufsgenossenschaft, Vertragsvorlagen, Personalakten sowie die Einrichtung von Schnittstellen und Reporting;
    (b) laufende Leistungen in Form monatlicher Pakete, insbesondere Personaladministration, Recruiting, HR-Reporting und die Kommunikation mit Behörden und Sozialversicherungsträgern;
    (c) ergänzende Module, insbesondere Lohn- und Gehaltsabrechnung, Entsendung und Global Mobility einschließlich Schattenabrechnung, Personal Analytics und Betriebsratsmanagement;
    (d) Projekte, insbesondere HR Compliance Check, Entgelttransparenz, Digitalisierung von Entgeltunterlagen und Personalakten, Arbeitszeiterfassung, Anpassung von Konzernrichtlinien, Prozessoptimierung und Softwareeinführung.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Service Level Agreement (SLA) und dem Dienstleistungsvertrag. Bei Widersprüchen gehen der Dienstleistungsvertrag und das SLA diesen AGB vor.

§ 3 Art der Leistung, keine Rechts- und Steuerberatung

  1. AdminDock HR erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB und schuldet eine fachgerechte Ausführung, jedoch keinen bestimmten Erfolg, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. AdminDock HR erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Steuerberatung. Personalrelevante Dokumente erstellt AdminDock HR auf Grundlage der Informationen und Vorgaben des Kunden. Die rechtliche Prüfung und Freigabe liegt beim Kunden oder dessen Rechtsberatung; rechtlich verbindlich werden Dokumente erst durch die Unterzeichnung des Kunden.
  3. Die laufende Lohnabrechnung und die Fertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen erbringt AdminDock HR im Rahmen der Befugnis nach § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz. Steuerliche Beratung und Gestaltung bleiben der Steuerberatung des Kunden vorbehalten.
  4. Die Art und Weise der Leistungserbringung bestimmt AdminDock HR, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Stellung als Arbeitgeber, keine Arbeitnehmerüberlassung

  1. Der Kunde bleibt in jedem Fall Arbeitgeber seiner Mitarbeitenden. Sämtliche Arbeitgeberrechte und -pflichten verbleiben beim Kunden. AdminDock HR ist kein Employer of Record.
  2. Eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt. Die von AdminDock HR eingesetzten Personen bleiben ausschließlich dem Weisungsrecht von AdminDock HR unterstellt und werden nicht in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert.

§ 5 Vollmacht gegenüber Behörden und Dritten

  1. Soweit AdminDock HR für den Kunden gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern, der Berufsgenossenschaft oder weiteren Stellen tätig wird, erteilt der Kunde hierfür eine gesonderte Vollmacht in Textform. Umfang und Dauer ergeben sich aus der Vollmacht.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt AdminDock HR alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Systemzugänge und Lizenzen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung. Er benennt feste Ansprechpersonen und trifft notwendige Entscheidungen zeitnah.
  2. Für die monatliche Lohnvorbereitung und Lohnabrechnung gelten die im SLA vereinbarten Stichtage (Cut-off). Später übermittelte Daten können erst im Folgemonat berücksichtigt werden.
  3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Der Mehraufwand wird nach den vereinbarten Stundensätzen gesondert berechnet.
  4. Bei wiederholter oder erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten nach vorheriger Abmahnung in Textform ist AdminDock HR zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der jeweils gültigen Preisliste. Sie setzt sich zusammen aus:
    (a) einer einmaligen Setup-Gebühr;
    (b) einer monatlichen Vergütung für Pakete und Module pro beschäftigter Mitarbeiterin bzw. beschäftigtem Mitarbeiter;
    (c) einer Vergütung nach Aufwand auf Stundenbasis für Projekte und gesondert beauftragte Leistungen.
  2. Maßgeblich für die monatliche Vergütung ist die Zahl der beim Kunden in Deutschland beschäftigten Mitarbeitenden am letzten Kalendertag des jeweiligen Monats. Berechnet werden mindestens 15 Mitarbeitende.
  3. Für Projekte erstellt AdminDock HR auf Wunsch eine Aufwandsschätzung. Diese ist unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass die Schätzung überschritten wird, informiert AdminDock HR den Kunden frühzeitig.
  4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz im Ausland kann die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen (Reverse-Charge-Verfahren).
  5. Rechnungen werden auf Wunsch an die deutsche Gesellschaft oder an die Muttergesellschaft sowie in deutscher oder englischer Sprache gestellt. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
  6. Reisekosten für vereinbarte Einsätze vor Ort werden gesondert nach Aufwand berechnet.
  7. Bei Vertragslaufzeiten von mehr als 12 Monaten ist AdminDock HR berechtigt, die Preise einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland anzupassen. Preisanpassungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt.

§ 8 Leistungserbringung, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten

  1. AdminDock HR erbringt ihre Leistungen grundsätzlich remote. Einsätze vor Ort erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
  2. Anfragen werden über das Ticketsystem, per Videokonferenz oder telefonisch entgegengenommen und einer Prioritätsstufe zugeordnet. Soweit im SLA nichts anderes vereinbart ist, gelten an Werktagen folgende Zeiten:
    P1 Kritisch (z. B. hohe Relevanz für die Lohnabrechnung): Reaktion innerhalb von 4 Stunden, Lösung oder Maßnahme innerhalb von 1 Werktag;
    P2 Hoch (z. B. dringende Recruiting-Themen): Reaktion innerhalb von 1 Werktag, Erledigung innerhalb von 2 Werktagen;
    P3 Normal (administrative Themen): Reaktion innerhalb von 2 Werktagen, Erledigung innerhalb von 5 Werktagen;
    P4 Niedrig (Erfassung von Stamm- und Bewegungsdaten): Reaktion innerhalb von 3 Werktagen, Erledigung nach Absprache.
  3. Die Zuordnung zu einer Prioritätsstufe nimmt AdminDock HR anhand des jeweiligen Sachverhalts vor. Fristen beginnen mit Eingang aller für die Bearbeitung erforderlichen Informationen.

§ 9 Haftung

  1. AdminDock HR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Deckungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von AdminDock HR in Höhe von [DECKUNGSSUMME] Euro je Schadensfall.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden, soweit diese leicht fahrlässig verursacht wurden.
  4. AdminDock HR unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
  5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von AdminDock HR.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. AdminDock HR verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz. Hierzu schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
  2. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung personenbezogener Daten an Konzerngesellschaften, etwa im Rahmen des Reportings an eine Zentrale außerhalb der Europäischen Union; der Kunde stellt sicher, dass hierfür die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
  3. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Die Weitergabe an Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Payroll-Anbieter oder Behörden ist zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 11 Einsatz Dritter

  1. AdminDock HR ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Soweit diese personenbezogene Daten verarbeiten, gelten sie als Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe des AVV.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Verträge über monatliche Pakete und Module haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten ab Leistungsbeginn. Danach laufen sie auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind auch der Wechsel in ein anderes Paket sowie das Hinzubuchen oder Beenden einzelner Module mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
  3. Projekte enden mit ihrer Fertigstellung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Beendigung und Übergabe

  1. Bei Vertragsende übergibt AdminDock HR dem Kunden oder einer von ihm benannten Stelle die zur Fortführung erforderlichen Unterlagen, Daten und Dokumentationen in einem gängigen Format.
  2. Zugänge zu Systemen des Kunden werden zurückgegeben. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe des AVV gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  3. Über das vertraglich Vereinbarte hinausgehende Übergabeleistungen werden nach Aufwand berechnet.

§ 14 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

  1. Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen von AdminDock HR ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung im eigenen Unternehmen und in verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG. Eine Weitergabe an sonstige Dritte bedarf der Zustimmung von AdminDock HR in Textform.

§ 15 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt, die eine Partei an der Leistungserbringung hindern, befreien diese für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen sowie Ausfälle von Telekommunikations- oder IT-Diensten, die die betroffene Partei nicht zu vertreten hat.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von AdminDock HR, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  4. Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese AGB liegen auch in englischer Sprache vor. Die englische Fassung dient dem Verständnis; rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung.