Allgemeine Geschäftsbedingungen von AdminDock HR
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen AdminDock HR und ihren Auftraggebern im Rahmen der angebotenen HR-Dienstleistungen.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote von AdminDock HR, vertreten durch Britta Schauer, gegenüber Unternehmen (nachfolgend „Kunde“). Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AdminDock HR stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand
AdminDock HR erbringt Dienstleistungen im Bereich externer Personalabteilungen, insbesondere HR-Administration, Recruiting, Payroll-Vorbereitung, Prozessoptimierung, digitale Personalakten, HR-Reporting sowie Beratungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Angebot, dem Service Level Agreement (SLA) und dem Dienstleistungsvertrag.
§3 Leistungsumfang
AdminDock HR schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
AdminDock HR erstellt personalrelevante Dokumente ausschließlich auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
Eine rechtliche Prüfung, Bewertung oder Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes erfolgt nicht.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Wirksamkeit und Freigabe der Dokumente.
Rechtsverbindlichkeit entsteht ausschließlich durch die unternehmensinterne Prüfung und autorisierte Unterzeichnung des Kunden.
AdminDock HR haftet nicht für rechtliche Konsequenzen, die aus fehlender oder unzureichender Prüfung durch den Kunden entstehen. Die Leistungen werden als Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB erbracht. Die Art und Weise der Leistungserbringung bleibt AdminDock HR vorbehalten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt AdminDock HR alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Systeme und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Unterlagen und Personalstammdaten müssen korrekt, vollständig und aktuell sein. Der Kunde verpflichtet sich, interne Ansprechpartner zu benennen und notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und berechtigen AdminDock HR zur gesonderten Berechnung des Mehraufwands. Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung wird nach den vereinbarten Stundensätzen separat abgerechnet.
Bei wiederholter oder erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten ist AdminDock HR berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
§5 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der jeweils gültigen Preisliste. Zusatzleistungen, Mehraufwand oder nicht paketdefinierte Tätigkeiten werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Vertragslaufzeiten über 12 Monate ist AdminDock HR berechtigt, die Preise einmal jährlich in Höhe der Kostenentwicklung gemäß dem Verbraucherpreisindex (VPI) Deutschland anzupassen. Preisänderungen werden mit einer Frist von 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt.
§6 Leistungszeiten und Verfügbarkeit
Leistungszeiten ergeben sich aus dem vereinbarten SLA. Feste Erreichbarkeiten oder garantierte Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich im SLA vereinbart wurden. AdminDock HR ist berechtigt, Leistungen remote oder vor Ort nach eigenem Ermessen zu erbringen.
§7 Haftung
AdminDock HR haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AdminDock HR nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungshöchstgrenze beträgt – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – insgesamt maximal 100 % der innerhalb der letzten 12 Monate gezahlten Vergütung.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Für Datenverluste haftet AdminDock HR nur, sofern der Kunde die Daten in anwendungsadäquaten Intervallen ordnungsgemäß gesichert hat.
§8 Datenschutz und Vertraulichkeit
AdminDock HR verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Kunde verpflichtet sich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit AdminDock HR abzuschließen. Beide Parteien bewahren über vertrauliche Informationen strikte Verschwiegenheit.
Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder gesetzliche Stellen ist gestattet, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§9 Einsatz Dritter
AdminDock HR ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern Datenschutz und Vertraulichkeit gewährleistet sind.
§10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, verlängert sich der Vertrag automatisch um 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§11 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von AdminDock HR erbrachten Arbeitsergebnissen. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt, jedoch ausschließlich zur internen Nutzung im Unternehmen des Kunden gestattet.Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmensverbunds ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von AdminDock HR zulässig.
§12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die AdminDock HR oder den Kunden an der Leistungserbringung hindern, befreien die jeweils betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Hierunter fallen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Ausfälle von Telekommunikationsdiensten oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
§13 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von AdminDock HR. Es gilt deutsches Recht.
